Bürgermeisterwahl in Aidlingen: Bewerberin nicht zugelassen
Kandidatin überschreitet Frist für notwendige Unterlagen
Wahlausschuss schließt Kandidatin aus
überraschende Wendung im Vorfeld der Bürgermeisterwahl in Aidlingen: Eine der Bewerberinnen wurde vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen. Sie hatte die Frist für die Einreichung der notwendigen Unterlagen überschritten.
Bei der Bewerberin handelt es sich um eine parteilose Kandidatin, die ihren Hut für die Wahl am 12. März in den Ring geworfen hatte. Sie hatte zunächst alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht, jedoch verspätete sich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, in der sie ihre Wählbarkeit erklärt.
Der Wahlausschuss hat die Bewerberin daraufhin von der Wahl ausgeschlossen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der Wahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, Bürgermeister Ekkehard Fauth, sowie vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen.
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